Als Mediatorin und Moderatorin für erbrechtliche Familienfragen werde ich häufig von einem Familienangehörigen – oftmals die betagten Eltern oder eines der erwachsenen Kinder – telefonisch angefragt, welche Möglichkeiten es gibt, strittige Fragen zur Vorsorgevollmacht oder zum Erbrecht in der Familie einvernehmlich zu lösen. In diesem Telefonat erläutere ich dann, dass beispielsweise das Verfahren am runden Familientisch ein wirksames Instrument zur Klärungshilfe in der Familie sein kann. Damit alle Beteiligten auf dem gleichen Informationsstand sind, ist es jedoch nötig, dass alle betroffenen Familienmitglieder an einem gemeinsamen Erstgespräch am runden Familientisch teilnehmen.
Bei diesem Gespräch können alle Familienmitglieder ihre Sicht der Dinge, ihre Themen und auch Befürchtungen erst einmal offen darlegen, so dass wir dann gemeinsam überlegen können, ob und wie die Beteiligten einvernehmlich zu einem – für alle Familienmitglieder – befriedigendem Ergebnis kommen können. Dabei soll es um eine erste Sondierung und einer Klärung der Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise für den Familienfrieden gehen.
Der Zeitbedarf für ein Erstgespräch am runden Familientisch beträgt ca. 1-2 Stunden.
Auf Wunsch (oftmals bei Familienstreit) übernehme ich auch gerne die Aufgabe, alle Familienmitglieder formell zu diesem gemeinsamen Erstgespräch am runden Familientisch einzuladen. Sobald mir die schriftliche Mailzusage aller Beteiligten vorliegt, können die klärenden Gespräche am runden Tisch beginnen.
Ich freue mich immer auf ein persönliches Kennenlernen!