Wer entscheidet über Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten oder in den Angelegenheiten der Gesundheitssorge, wenn Sie entscheidungsunfähig geworden sind. Wir befinden uns bei dieser Frage im Spannungsfeld zwischen privatem Selbstbestimmungsrecht (Vorsogevollmacht) und staatlicher Fremdbestimmung und Kontrolle (Betreuungsrecht).
Sie können Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und Vorsorge treffen, nämlich im persönlichen oder vermögensrechtlichen Bereich oder im Gesundheitsbereich. Dies geschieht mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht oder alternativ einer Betreuungsverfügung.
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